Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dienstleistungsvertrag · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Michael Mittermaier, Friedrichstraße 9, 35392 Gießen, info@versal.fit (nachfolgend „Versal") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Das Angebot von Versal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Personal Trainer, Coaches und Studios), nicht an Verbraucher. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, als Unternehmer zu handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Versal ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Versal erbringt Back-Office-Dienstleistungen für den Auftraggeber, insbesondere:
- Onboarding neuer Klienten des Auftraggebers
- Erstellung individueller Trainingspläne; die Pläne werden von einer fachlich qualifizierten Trainerin (M.Sc. klinische Sporttherapie & Sportphysiologie) erstellt und geprüft
- Versand von Willkommens- und Check-in-Nachrichten (in der Regel nach 4 und 8 Wochen) sowie laufende Klienten-Kommunikation
- organisatorische Aufgaben rund um die Klientenbetreuung
(2) Sämtliche Leistungen werden im Namen und unter dem Branding des Auftraggebers erbracht. Versal tritt gegenüber den Klienten des Auftraggebers nicht eigenständig auf.
(3) Versal schuldet die sorgfältige Erbringung der Dienstleistung (Dienstvertrag, § 611 BGB), nicht einen bestimmten Trainings- oder Geschäftserfolg. Der Auftraggeber prüft die erstellten Inhalte und gibt sie vor Weitergabe an seine Klienten frei; die fachliche Letztverantwortung gegenüber seinen Klienten verbleibt beim Auftraggeber.
(4) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket (§ 4).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Buchung (z. B. über das Erstgespräch / die Calendly-Terminbuchung oder per E-Mail) und die Bestätigung durch Versal in Textform zustande.
(2) Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages kann der Auftraggeber die kostenlose Testwoche (§ 5) in Anspruch nehmen.
§ 4 Pakete und Preise
(1) Versal bietet folgende monatlichen Pakete an:
- Starter – 220 € / Monat
- Pro – 320 € / Monat
- Premium – 430 € / Monat
(2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben. Die genannten Preise sind Endpreise.
(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist Versal berechtigt, die Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich auszusetzen. Gesetzliche Verzugsregelungen bleiben unberührt.
§ 5 Kostenlose Testwoche
(1) Neuen Auftraggebern steht eine einmalige, sieben Tage dauernde kostenlose Testwoche zur Verfügung. In diesem Zeitraum entstehen keine Kosten und keine Zahlungsverpflichtung.
(2) Die Testwoche endet automatisch. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn sich der Auftraggeber im Anschluss aktiv für ein Paket entscheidet (§ 3 Abs. 1).
§ 6 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
(1) Versal gewährt freiwillig und über die gesetzlichen Rechte hinaus eine Geld-zurück-Garantie für den ersten kostenpflichtigen Monat.
(2) Ist der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen ab der ersten Zahlung nicht zufrieden, erstattet Versal den für den ersten Monat gezahlten Beitrag vollständig zurück. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Die Kündigung in Textform (z. B. per E-Mail an info@versal.fit) genügt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Versal die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu seinen Klienten rechtzeitig und in zutreffender Form bereit (insb. Ziel, Verletzungen/Einschränkungen, Equipment, Verfügbarkeit).
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen seiner Klienten zur Weitergabe ihrer Daten an Versal eingeholt hat (siehe auch § 10).
(3) Der Auftraggeber prüft die ihm bereitgestellten Inhalte und gibt sie vor Weitergabe an seine Klienten frei.
§ 9 Nutzung unter dem Namen des Auftraggebers / Nutzungsrechte
(1) Versal erbringt die Leistungen unter dem Namen und Branding des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt Versal die hierfür erforderlichen, einfachen und auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechte an seinen Kennzeichen ein.
(2) An den für den Auftraggeber individuell erstellten Inhalten (insb. Trainingspläne) erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für seine Klientenbetreuung.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Versal im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten von dessen Klienten verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Vertragsdurchführung. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Haftung
(1) Versal haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Versal nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Versal erbringt unterstützende Back-Office-Leistungen. Die fachliche Betreuung der Klienten sowie die Freigabe und Verantwortung für die Trainingsinhalte gegenüber den eigenen Klienten obliegen dem Auftraggeber (§ 2 Abs. 3).
§ 13 Kein Widerrufsrecht
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht. Unabhängig davon gewährt Versal die freiwillige Geld-zurück-Garantie nach § 6.
§ 14 Änderungen dieser AGB
Versal kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang und nutzt er die Leistungen weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gießen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.